Beitragsordnung
Beiträge des Presseclub Nürnberg e. V.
Stand 01. Januar 2025:
§ 3 der Satzung des Presseclub Nürnberg e. V. regelt die Form der Mitgliedschaft. Demnach besteht der Club aus:
- ordentlichen Mitgliedern
- fördernden Mitgliedern
- korrespondierenden Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern
a) ordentliche Mitglieder
| Mitgliedschaft | Beitrag |
|---|---|
| Ordentliche Mitglieder voller Beitrag | 120,– € |
| Ordentliche Mitglieder mit Partnerteilnahme Hinweis: Teilnahme von Partnern an Sonderveranstaltungen nur mit diesem Status möglich. | 150,– € |
| Ordentliche Mitglieder ermäßigter Beitrag* | 90,– € |
| Ordentliche Mitglieder ermäßigter Beitrag* mit Partnerbeitrag | 120,– € |
| Ordentliche Mitglieder ermäßigter Beitrag** | 40,– € |
* für alle Mitglieder im Ruhestand
** für Volontäre (auf zwei Jahre befristet)
Ordentliches Mitglied kann werden, wer journalistisch oder hauptberuflich in Medien tätig ist oder wer sich der freien, unabhängigen Presse als Wesenmerkmal unserer Demokratie verbunden fühlt.
b) Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, die die Arbeit des Presseclubs gemäß der Satzung unterstützen und fördern.
- 300 €
- 600 €
- 900 €
- 1.200 €
- 1.800 €
c) korrespondierende Mitglieder
keine Ermäßigung — 90 €
Korrespondierendes Mitglied kann werden, wer dem Club als Mitglied angehört, dann aber seinen ständigen Wohn- und Arbeitssitz verlegen muss.
d) Ehrenmitglieder
beitragsfrei
Die einmalige Aufnahmegebühr wird auf 40 € festgesetzt. Volontäre sind von der Aufnahmegebühr befreit.
Der oben genannte Jahresbeitrag wird jeweils für ein Kalenderjahr berechnet und zum 01.02. jedes Jahres abgebucht. Bei Neuaufnahmen von ordentlichen Mitgliedern im laufenden Kalenderjahr erfolgt eine anteilige Berechnung. Für fördernde Mitglieder wird immer der volle Beitrag berechnet. Die Abbuchung erfolgt jeweils am 2. des Monats nach der Aufnahme. Bei Feiertagen oder Wochenenden wird jeweils am darauffolgenden Werktag abgebucht.
